Toggle sidebar
Marder & Siebenschläfer

Marder und Siebenschläfer fachgerecht vertreiben

Marder & Siebenschläfer

Marder und Siebenschläfer nisten sich bevorzugt in Dachstöcken, Zwischendecken oder Garagen ein und sorgen dort für Lärm in der Nacht, Kotspuren und Schäden an Isolationen oder Kabeln. Beide Arten unterliegen dem Jagd- beziehungsweise Naturschutzrecht, weshalb eine fachgerechte Vergrämung statt einer unerlaubten Bekämpfung erforderlich ist.

Wir lokalisieren die Zugänge, vergrämen die Tiere mit zulässigen Methoden und verschliessen anschliessend die Einstiegsstellen dauerhaft.

nachhaltig und tierschutzgerecht

Professionelle Marder- und Siebenschläferabwehr

Vorteil - Diskrete und effiziente Tierbekämpfung
Besonders - Schutz von Dächern, Dachböden und Autos

Marder und Siebenschläfer können erhebliche Schäden an Gebäuden, Dachstöcken, Isolationen und Fahrzeugen verursachen. Zudem führen Lärm, Verschmutzungen und unangenehme Gerüche häufig zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Wohnkomforts. Schädlingsbekämpfung Siegenthaler bietet Ihnen eine professionelle, diskrete und nachhaltige Marder- und Siebenschläferabwehr nach den geltenden Schweizer Vorschriften.

Als offiziell zertifizierter und regional verankerter Schädlingsbekämpfungsbetrieb analysieren wir zunächst die betroffenen Bereiche sowie die Zugangs- und Nistmöglichkeiten der Tiere. Auf dieser Grundlage entwickeln wir eine individuelle Lösung und setzen auf tierschutzgerechte, gesetzeskonforme und wirksame Verfahren.

Mit professionellen Abwehrsystemen, dem Verschliessen von Eintrittsstellen sowie gezielten Sicherungsmassnahmen verhindern wir ein erneutes Eindringen und schützen Ihre Immobilie langfristig. Dabei legen wir grossen Wert auf den Schutz der Tiere sowie auf eine nachhaltige und umweltschonende Vorgehensweise.

Unser Ziel ist es, Ihr Zuhause, Ihre Liegenschaft oder Ihren Betrieb dauerhaft marder- und siebenschläferfrei zu halten – zuverlässig, fachgerecht und mit nachhaltigen Lösungen für einen langfristigen Schutz.

Marder & Siebenschläfer – Häufige Fragen

Nein, Marder und Siebenschläfer stehen unter kantonalem Jagd- beziehungsweise Naturschutzrecht. Erlaubt sind fachgerechte Vergrämungsmassnahmen und das Verschliessen von Zugängen.

Typisch sind nächtliche Lauf- und Poltergeräusche, ein strenger Geruch sowie Kotspuren und beschädigte Isolationsmaterialien oder Kabel.

Entscheidend ist das dauerhafte Verschliessen aller Einstiegsstellen, nachdem die Tiere das Gebäude verlassen haben. Wir übernehmen die fachgerechte Abdichtung für Sie.

Ja, sie können Parasiten oder Keime mit sich bringen, die Gesundheitsrisiken darstellen.

Wir setzen auf tierschutzgerechte Abwehrtechniken, Sicherungen an Zugängen und kontrollierte Entfernung der Tiere.

Abhängig vom Befall können 1–2 Besuche erforderlich sein, inklusive Kontrolle und Präventionsmassnahmen.

Sie erreichen uns 24 / 7

Rufen Sie jetzt an!